Mietwohnungsbau: Nachtrag zum Bauauschuss vom 08.12.16

Wir hatten die Verwaltung aufgefordert einen kurzen Sachstandsbericht zum Mietwohnungsbau in unserer Stadt abzugeben, denn auch außerhalb der Neubaugebiete stehen städtische Grundstücke zur Verfügung, auf denen Mietwohnungsbau möglich ist. Wir haben zudem gefragt, ob bauliche oder baurechtliche Voraussetzungen für eine Bebauung dieser Grundstücke geschaffen werden müssen, also ob zum Beispiel noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
Als Ergebnis können wir festhalten, dass mindestens ein Grundstück von etwa 2670m² Größe praktisch sofort für eine Bebauung zur Verfügung stünde und ein weiteres Grundstück von etwa 1700m² ebenfalls bebaut werden könnte, sobald ein Bebauungsplan vorliegt.
Wie wir alle wissen ist der Bedarf an erschwinglichen Mietwohnungen in unserer Stadt riesig, gleichzeitig ist preiswerter Wohnraum – wie die FEG-Häuser in der Langen Brückstraße – abgängig.
Trotzdem hat es die Verwaltung nicht eilig: Man müsse erst weitere Erfahrungen sammeln, auch was den Bedarf an Parkplätzen anbelange, hieß es von Bürgermeister und Verwaltung (dazu auch NW vom 14.12.16 – “Mietwohnungsbau von erfahrungen abhängig”).
Diese Begründung halten wir für abwegig: Es gibt ausreichend Erfahrungen im Wohnungsbau und welche Anzahl an PKW-Stellplätzen benötigt wird ist ausreichend geregelt (ja, und es gibt gute und schlechte Beispiele – aus beiden kann man lernen 😉 ). Auch bei Projekten privater Investoren spielt dieses Kriterium unterm Strich nie eine Rolle, wenn es um das Erteilen des städtebaulichen Einvernehmens geht.
Mit diesem Wissen gewappnet werden wir im kommenden Frühjahr Nägel mit Köpfen machen und wir werden sehen, wie es um den politischen Willen der anderen Akteure im Rat der Stadt bestellt ist, erschwinglichen Wohnraum für die Bürger*innen der Stadt bereitzustellen.
#wohnen #dranbleiben #salzkotten

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