Satzung des Ortsverbands Salzkotten von Bündnis 90/Die Grünen

Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 21. August 2021

Präambel

Bündnis 90/Die Grünen machen sich zur Aufgabe, das politische Leben in der Stadt Salzkotten gemäß ihres Grundsatzprogramms mitzugestalten. Basisdemokratie, Transparenz und Offenheit sind die Grundlagen für die Arbeit der Partei. Deshalb ist die direkte Einflußnahme durch alle Mitglieder erforderlich. Die Mitarbeit interessierter Menschen im Sinne der Offenheit ist ausdrücklich erwünscht.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten sind ein Ortsverband der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Kreisverband Paderborn.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann werden, wer keiner anderen im Gebiet der BRD tätigen Partei angehört und sich zu den Grundsätzen und dem Programm der Partei bekennt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Antrag. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und der nächste Mitgliederversammlung mitzuteilen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der gültigen Stimmen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch das zuständige Gremium. Sie endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Kandidatur auf einer konkurrierenden Liste wird als Austritt gewertet.

(4) Über einen Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit ihrer Mitglieder auf Antrag. Ein Mitglied kann nur dann aus Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnungen verstößt und Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten damit  Schaden zufügt. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen Salzkotten.

§ 3 Rechte sind Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung von Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten zu beteiligen und an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen von Satzung und Gesetzen teilzunehmen.

(2) Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag, der sich an einem Prozent des Nettogehalts orientiert, mindestens aber 7,50 Euro monatlich. In Ausnahmen kann der Beitrag auf die, für jedes Mitglied abzuführenden Beträge an Bundes-, Landes- und Bezirksverband, reduziert werden.

§ 4 Organe von Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten

Organe von Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung (JHV)

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ. Die JHV findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt und wählt den Vorstand in geheimer Wahl. Zusätzlich werden mindestens zwei Rechnungsprüfer:innen in geheimer Wahl bestimmt.

(3) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(4) Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen. Der Jahreskassenabschluß ist durch die Rechnungsprüfer:innen zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. Danach entscheidet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstands.

(5) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Satzung und über das Programm.

(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können nur durch eine Mitgliederversammlung oder durch eine Urabstimmung geändert werden.

(7) Eine Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens 3 Mitglieder unter Angabe der zur Beratung stehenden Gegenstände verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen.

§ 6 Der Vorstand

(1) Dem Vorstand gehören an:

  • zwei gleichberechtigte Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau,
  • die/der Kassierer:in,
  • weitere Beisitzer:innen können gewählt werden.

Der Vorstand muss mindestquotiert mit Frauen besetzt sein.

(2) Die beiden Vorsitzenden sind für die politische Außendarstellung des Ortsverbandes verantwortlich. Gemeinsam mit der/dem Kassie­rer*in bilden sie den geschäftsführenden Vorstand, der den Ortsver­band mit jeweils zwei Personen gemäß § 26 (2) BGB nach außen ver­tritt. Der geschäftsführende Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(3) Der Vorstand vertritt den Ortsverband nach innen und außen. Er handelt dabei auf Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversamm­lung.

(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederver­sammlung in geheimer Wahl und für die Dauer von zwei Jahren ge­wählt. In der Mitgliederversammlung gegenüber zu begründenden Fällen kann der Vorstand bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mit­gliederversammlung maximal drei Monate über diese Zeit hinaus bis zur rechtsgültigen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt bleiben. Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet auch im Falle von Nach­wahlen mit der Neuwahl des Vorstandes.

(5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 7 Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung und Öffentlichkeit

(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn 10 % der Mitglieder anwesend sind.  Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern keine andere Beschlußfassung vorgeschrieben ist.

(2) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 50% seiner Mitglieder (mindestens 2 Personen) anwesend sind.

(3) Alle Organe von Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten tagen in der Regel öffentlich. Durch Beschluß kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§ 8 Mindestparität

(1) Alle in Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten zu besetzenden Gremien und Organe sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.

(2) Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, so entscheidet die Versammlung über das weitere Verfahren. Die Entscheidung bedarf der Zustimmung der anwesenden Frauen.

(3) Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem Ortsverband abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil ist unser Ziel.

§ 9 Datenschutz

Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten führen eine Mitgliederdatei auf EDV-Grundlage. Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz dieser Daten.

§ 10 Satzungsänderung

(1) Über die Änderung dieser Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

(2) Die Änderungen treten mit ihrer ordnungsgemäßen Verabschiedung in Kraft.

§ 11 Auflösung

Über die Auflösung von Bündnis 90/Die Grünen Salzkotten entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Ein solcher Beschluß bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.1.2004
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 21.8.2021

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