Salzkotten. Die Ratsfraktion der Salzkottener GRÜNEN widerspricht den Äußerungen von Bürgermeister Berger hinsichtlich der geplanten Steinbrucherweiterung in Niederntudorf. Die Festlegungen des Regionalplans spielen laut den GRÜNEN nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend für das Vorhaben sei der Verkauf des städtischen Grundstücks, welches etwa die Hälfte der Erweiterungsfläche ausmache.
“Alternative Vorhaben, wie zum Beispiel Agri-Photovoltaik, sind planungsrechtlich noch keine Selbstläufer. Grundsätzlich ist allerdings von einer Privilegierung auszugehen, da diese Anlagen nur im Außenbereich errichtet werden können. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan könnte hier ebenfalls einen geeigneten Rahmen schaffen. Gerade nach dem Baugesetzbuch privilegierte Vorhaben würden eine alternative Nutzung und eine Abweichung vom Regionalplan rechtfertigen.
Das Vorhaben in der jetzigen Form steht und fällt mit der Veräußerung des städtischen Grundstücks. Der Verweis unseres Bürgermeisters auf die regionalplanerischen Ziele darf nicht als Vorwand dienen, von der eigenen Verantwortung vor Ort abzulenken.”, so Ratsherr Marc Svensson.
Ratsherr Dr. Hendrik Schlune dazu: “Wir sehen die Aufgabe unseres Bürgermeisters darin, sich für die Interessen unserer Stadt einzusetzen. Das beginnt damit, dass der Sachverhalt objektiv dargestellt wird, anstatt mit Nebelkerzen zu werfen und die Verantwortung für die Entwicklung der Stadt von sich zu schieben. Gerade in Zeiten großer Energieknappheit ergibt sich aufgrund des beachtlichen städtischen Grundbesitzes eine seltene Möglichkeit für die Stadt, die Entwicklung in der Gegend zu steuern. Durch Agri-Photovoltaik kann die Versorgungssicherheit für unsere Stadt deutlich erhöht und nachhaltige Gewerbesteuereinnahmen generiert werden. Zudem wäre ein derartiges Vorhaben ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz. Ein ähnliches Projekt wurde in Büren-Steinhausen bereits umgesetzt. In Geseke und Marsberg laufen bereits konkrete Planungen. Die Salzkottener Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass ein Vorhaben von solcher Tragweite durch den Rat und den Bürgermeister allgemeinwohlorientiert entschieden wird.”
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